HILFEN FÜR KREBSKRANKE KINDER

Nachfolgend zeigen wir Ihnen unsere tatkräftigen Hilfen für krebskranke Kinder und wie man Hilfen beantragt.

Lebensverbessernde Hilfen für krebskranke Kinder sind unverzichtbar und dringend notwendig.

Unsere Hilfen gliedern sich in zwei Kernbereiche (A und B). Weiter unten erfahren Sie, wie Hilfe beantragt werden kann.


(A) Soziale Hilfen
Ein Schwerpunkt ist die psychosoziale- und psychotherapeutische Hilfe für krebskranke Kinder.

Die betroffenen kleinen Patientinnen und Patienten leiden unter großen Ängsten. Allen voran sind es Ängste vor den zahlreichen medizinischen Notwendigkeiten. Die Angst der Kinder beginnt wie die Angst der betroffenen Eltern schon vor dem eigentlichen "Betreten" des Klinikums. Sie beginnt bereits beim niedergelassenen Kinderarzt und steigert sich erheblich, wenn es zu einem Krankenhausbesuch und erst recht wenn es zu einer stationären Aufnahme im Krankenhaus kommt. Hinzu kommt, dass Kinder sehr genau merken, wenn ihr Körper durch Krankheit schwächer wird.

Ein lächelndes krankes Kind wird viel schneller wieder gesund als ein trauriges und verängstlichtes Kind. Fröhliche Augenblicke, trotz Erkrankung, lassen die kleinen Körper auf wunderliche Weise die Selbstheilungskräfte aktivieren. Das haben zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt. Aber auch Kinder, die aufgrund ihrer schweren Erkrankung eine geringere oder gar eine sehr geringe Lebenserwartung haben, brauchen unsere Hilfe. Ein freudiger und angstfreier Tag spendet den Kindern erfüllte Lebensmomente.

Darum haben wir ein Projekt namens "Doktor LEO Löwenherz" entwickelt. Dieses psychotherapeutische/psychosoziale Projekt hilft den Kindern schneller wieder gesund zu werden. Ganz nebenbei hilft Doktor LEO Löwenherz auch den Ärzten und Eltern bei der Behandlung und Betreuung der Kinder. Erfahren Sie mehr zum Doktor LEO Löwenherz.




(B) Verbesserung der medizinischen Versorgung
Wir versuchen neben den wichtigen humanitären und psychosozialen Aufgaben auch die medizinische Versorgung für krebskranke Kinder zu verbessern. Diese Aufgabe erfüllt u. a. unser Projekt "Doktor LEO Löwenherz" mit einer ganz besonderen Auszeichnung für Kinderkliniken sowie pharmazeutische- und medizintechnische Unternehmen.




Nachfolgend erhalten Sie Informationen über das Anmeldeprocedere für krebskranke Kinder:


Voraussetzung für einen Hilfegesuch?

Grundsätzlich gelten u. a. folgende Voraussetzungen:

- Es muss eine Krebserkrankung vorliegen.
- Der betroffene Patient darf nicht älter als 14 Jahre alt sein.
- Es muss eine Bedürftigkeit der Familie, folglich beim betroffenen Patienten, vorliegen.

Hilfegesuche, die von staatlichen Solidarleistungen gesetzlich getragen werden können, werden nicht aufgenommen. Hier gilt der Grundsatz, dass zuallererst alle Unterstützungsmöglichkeiten seitens staatlicher Solidaritätsleistungen ausgeschöpft sein müssen. Gleiches gilt für Versicherungsleistungen.

Wie beantrage ich Hilfe?

Ihre Bitte um Hilfe richten Sie bitte per Kontaktformular oder postalisch an:

   Deutsches KinderZentrum
   für herz- und krebskranke Kinder e. V.
   -Kinderbetreuung-
   Salzstraße 61
   D-48143 Münster

Bitte fügen Sie Ihrem Hilfegesuch nachfolgend aufgeführte Informationen bei, damit wir Ihren Antrag zeitnah bearbeiten können:

- Ihren Vor- und Zunamen und Ihre Postanschrift
- Ihre E-Mailadresse, sofern vorhanden und eine
  Telefonnummer, unter der wir Sie ggf. telefonisch
  erreichen können
- Den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum
  des betroffenen Kindes
- Eine schriftliche Beschreibung der jeweiligen Notsituation
- Ein Lichtbild des Kindes

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und weder von Dritten eingesehen noch an Dritte weitergereicht!

Was geschieht nach meiner Antragsstellung?

Nachdem wir Ihren Hilfegesuch erhalten haben, entsenden wir Ihnen postalisch ein so genanntes "Meldeformular", welches Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden.
Nach Erhalt des Meldeformulares und der darin abgefragten Dokumente und Informationen prüfen wir, Mitglieder des Generalsekretariates und des medizinischen Beirates, ob wir das von Ihnen gemeldete Kind in unsere Hilfsprogramme aufnehmen können. Diese Prüfung kann ggf. ca. 2 bis 5 Werktage dauern und wird unmittelbar nach Abschluss schriftlich per E-Mail oder postalisch mitgeteilt.

Wovon hängt es ab, ob ich bzw. das von mir gemeldete Kind Hilfe bekommt?

Grundsätzlich unterscheiden wir weder zwischen Staatsangehörigkeiten, Religionszugehörigkeiten, Geschlecht, ethnischen oder ethischen Unterschieden. Jedes krebskranke Kind das Hilfe braucht hat grundsätzlich die gleiche Chance in unsere Hilfsprogramme aufgenommen zu werden.

Wichtig ist die Vollständigkeit der im Meldeformular abgefragten Dokumente und Informationen.

Wir bitten zu Berücksichtigen, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von bedürftigen Kindern in unsere Hilfspprogramme aufnehmen können. Die Anzahl der Kinder richtet sich nach der Vielzahl der notwendigen organisatorischen Aufgaben der einzelnen Hilfen für die betroffenen Kinder und schwankt daher stets in der Anzahl der aufgenommenen Kinder.

Alle weiteren und detaillierten Angaben zum Procedere einer Hilfsmaßnahme für ein gemeldetes Kind erhalten Sie mit dem Meldeformular!